Kontakt- und kostenlos Berechtigungsscheine einlösen und hochwertige/zertifizierte FFP2-Masken sichern.

Im Zuge der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) werden alle Angehörigen einer Risikogruppe mit hochwirksamen Schutzmasken versorgt. Die Berechtigungsscheine über den Anspruch erhalten Sie per Post direkt von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Dort können Sie ebenfalls erfragen, ob ein Anspruch vorliegt oder es auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen.

Anspruch auf je 2x6 kostenlose FFP2-Schutzmasken haben:

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn
  1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

    a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
    b) chronische Herzinsuffizienz
    c) chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
    d) Demenz oder Schlaganfall
    e) Diabetes mellitus Typ 2
    f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
    g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
    h) Trisomie 21
    i) Risikoschwangerschaft

Gehören Sie zu einem der oben beschriebenen Personenkreise?

Die anspruchsberechtigten Personen haben im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 einen Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken und im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021 einen weiteren Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken. Es wird pro Person je 1 Berechtigungsschein für jeden der oben genannten Gültigkeitszeiträume ausgegeben.

Lösen Sie jetzt Ihren Berechtigungsschein kontaktlos ein und ipill sendet Ihnen Ihre FFP2-Schutzmasken versandkostenfrei zu.

Hinweise zum Einlösen der Berechtigungsscheine:

  • Pro eingelöstem Berechtigungsschein und einem Eigenanteil von 2€* erhalten Sie versandkostenfrei 6 Schutzmasken. 
  • Senden Sie uns nach Ihrer Bestellung den Berechtigungsschein über den Anspruch gemäß Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung unter Angabe Ihrer Kunden- und ggf. Onlinebestellnummer im Original zu.
  • Für die Einsendung des Berechtigungsscheins können Sie gerne unsere Rezept-Freiumschläge benutzen. Sie können alternativ auch unsere PDF-Freiumschläge nutzen, aus der Sie eigenständig einen Freiumschlag ausdrucken können.
  • Ihre Bestellung wird erst versendet, wenn uns der Berechtigungsschein im Original vorliegt.
  • Die Rücksendung nicht gültiger oder abgelaufener Berechtigungsscheine kann leider nicht garantiert werden. Bitte beachten sie den auf Ihrer Bescheinigung angegebenen Gültigkeitszeitraum.

Kontaktlos Berechtigungsschein 1 und 2 zusammen einlösen

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Wenn Ihnen Berechtigungsschein 1 und 2 bereits zusammen vorliegen, können Sie uns beide Berechtigungsscheine in einem Umschlag zusenden: Wir beliefern dann zunächst Berechtigungsschein 1 und bewahren den 2. Schein für Sie auf. Nach Eintritt der Gültigkeit von Berechtigungsschein 2 ab dem 16. Februar 2021 erhalten Sie automatisch eine 2. Lieferung von 6 Masken.

Sollten Sie den Berechtigungsscheinen zusätzlich Rezepte beilegen wollen oder freiverkäuflcihe Artikel online oder postalisch bestellen wollen, ist dies selbstverständlich problemlos möglich. Unseren Bestellschein finden Sie hier zum Ausdrucken. Bei Kombination von Onlinebestellung + Einsendung von Berechtigungsscheinen geben Sie im Warenkorb bei Ihrer Onlinebestellung bitte im entsprechenden Feld an, dass Sie "ein Rezept mit verschreibungspfl. Arzneimitteln" einsenden möchten.

Weitere Informationen über die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Anspruch auf 1x10 kostenlose FFP2-Schutzmasken für Bezieher von Grundsicherung (Hartz-IV):

Auch Bezieher von Grundsicherung haben Anspruch auch kostenlose FFP-2 Schutzmasken. Dafür erhalten Sie als Betroffener ein Schreiben von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung. Dieses Schreiben können Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises kostenlos mit unserem Freiumschlag an uns senden und erhalten dann umgehend versandkostenfrei Ihre 10 kostenlosen FFP2-Schutzmasken zugesendet. Eine Schutzgebühr oder Zuzahlung fällt nicht an.

Bitte nutzen Sie auch in diesem Falle unseren Bestellschein damit Sie uns ggf. eine abweichende Lieferanschrift für die Versendung der Masken auch mitteilen können.


* Aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers besteht unsererseits leider die Notwendigkeit die 2 € Gebühr je Maskenpaket zu erheben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen diese nicht erlassen dürfen und Ihnen im Gegenzug auch keine anderweitigen Vergünstigungen oder Zuwendungen wie "Gratis-Masken" oder "Gutscheine" zukommen lassen dürfen. Dies würde für uns als Unternehmen zwangsläufig zu rechtlichen Problemen & Abmahnungen durch Mitbewerber oder sog. "Abmahnvereine" führen.